21. November 2024 |
 
 

Politik



Als Teil des Königreichs Großbritannien hat Schottland seit Mai 1999 wieder ein eigenes Parlament, das in Edinburgh seinen Sitz hat

Politik und Verwaltung in Schottland

PolitikStaatsoberhaupt von Schottland ist die britische Krone. Die Exekutive liegt weiterhin beim Parlament Großbritanniens in Westminster.

Das Wahlsystem in Schottland

Das schottische Wahlsystem ist die personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen in mehreren getrennten Wahlgebieten (Regionen). Die Besonderheit ist, dass Überhangmandate von den anderen Parteien im Wahlgebiet abgezogen werden.

Das schottische Parlament besteht aus 129 Sitzen. Davon werden 73 Mandate in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen Mandate über die Regionallisten der Parteien vergeben.

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Die Wahlen finden in der Regel am ersten Donnerstag im Mai statt. Jeder, der zum Parlament in Westminster wählbar ist, kann antreten, zusätzlich auch Peers und Geistliche sowie Bürger der EU, die in Großbritannien leben.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Stimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis, die andere Stimme für eine Partei und deren Regionalliste.

Wahlkreise

PolitikSchottland ist in acht Regionen eingeteilt, die identisch mit den ehemaligen acht Wahlkreisen der EU-Parlamentswahl in den Jahren 1979 bis 1994 sind. Die Wahlkreise entsprechen den Wahlkreisen zum Westminster-Parlament bis 1999, nur die Orkney- und die Shetland-Inseln bilden jeweils einen eigenen Wahlkreis. Jede Region umfasst acht bis zehn Wahlkreise.

In den acht Regionen treten die Parteien außerdem mit Regionallisten an. Zusätzlich zu den Wahlkreissitzen werden in jeder Region sieben Sitze an die Regionallisten der Parteien vergeben. Damit ist die Zahl der Sitze pro Region festgelegt.

Die 73 Wahlkreise entsprachen bisher den Westminster Wahlkreisen der Unterhauswahlen 1997 und 2001, mit Ausnahme der Orkney- und Shetland-Inseln, diese bilden jeweils einen eigenen Wahlkreis.

Die Verknüpfung der Westminster- und Holyrood-Wahlkreise wurde mit der Reduzierung der Anzahl der schottischen Wahlkreise für Westminster von 72 auf 59 durch den Scottish Parliament Act 2004 aufgehoben.

Verteilung der Sitze im Parlament

Eine explizite Sperrklausel gibt es nicht. Allerdings gibt es faktische regionale Sperrhürden, die bei 15–17 Sitze pro Region (und mit dem Verfahren d’Hondt) bei ca. 6 % liegt. (Bei der Wahl am 1. Mai 2003 haben die Grünen mit 5,66 % in Westschottland einen Sitz verpasst, während sie im Nordosten mit 5,22 % einen Sitz gewinnen konnten.) Durch Überhangmandate, die die proportional zu vergebenden Sitze mindern, kann sich die natürliche Sperrhürde weiter erhöhen.

Die Sitze werden in jeder Region nach dem Divisorverfahren mit Abrunden an die Regionallisten der Parteien verteilt. Treten Überhangmandate auf, werden entsprechend weniger Sitze an die anderen Parteien verteilt. Die Sitze in den Regionen werden unabhängig voneinander verteilt.

In den Wahlkreisen sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Von der ermittelten Sitzzahl, die einer Partei in einer Region zusteht, werden die dort in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgezogen. Stehen einer Partei dann noch weitere Sitze zu, so werden diese an die Regionalliste der Partei vergeben.

Gewinnt eine Partei in den Wahlkreisen einer Region mehr Mandate als ihr dort nach dem Verhältnisausgleich zustehen, verbleiben diese Sitze bei der Partei. Weder erhalten die übrigen Parteien Ausgleichsmandate noch findet eine parteiinterne Kompensation statt. Die anderen Parteien erhalten entsprechend weniger Sitze, so dass sich die Gesamtzahl der Abgeordneten nicht erhöht.

Wenn ein Wahlkreisabgeordneter aus dem Parlament ausscheidet, findet in dem Wahlkreis eine Nachwahl statt. Dabei gibt es keine erneute Verrechnung von Listen und Wahlkreissitzen. Zur Nachwahl dürfen keine Abgeordnete des schottischen Parlaments kandidieren. Allerdings können sie aus dem Parlament ausscheiden, um bei der Nachwahl zu kandidieren. Scheidet ein Listenabgeordneter aus, rückt der nächste Kandidat der Liste nach.